Allgemeine Geschäftsbedingungen “büro für gestaltung dedering”

§ 1 Auftragserteilung und -annahme

(1) Mit der Auftragserteilung an “büro für gestaltung dedering”, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und “büro für gestaltung dedering” regeln sich nach den folgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

“büro für gestaltung dedering” erstellt ein Angebot nach den Wünschen des Kunden. An dieses Angebot ist “büro für gestaltung dedering” zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die verspätete Annahme gilt als neues Angebot durch den Kunden. “büro für gestaltung dedering” behält sich für diesen Fall vor, dem Kunden ein Gegenangebot unter Neufestsetzung der Preise zu unterbreiten.

§ 3 Leistungsumfang bei Erstellung von Internetseiten

(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Angebot.

(2) Im Falle der Erstellung einer Internetseite unterbreitet “büro für gestaltung dedering” dem Kunden zwei bis drei Layoutvorschläge im Rahmen des Vertrages.

(3) Beauftragt der Kunde “büro für gestaltung dedering” mit der Erstellung einer Internetseite, so wird dem Kunden die fertig programmierte Internetseite auf einem vom Kunden gestellten Serverplatz oder einem von “büro für gestaltung dedering” gestellten Serverplatz zur Verfügung gestellt.

(4) Die Einstellung von Inhalten durch “büro für gestaltung dedering” erfolgt ausschließlich aufgrund einer ausdrücklichen weitergehenden Beauftragung durch den Kunden und ist nicht in der einfachen Beauftragung für die Erstellung einer Internetseite inbegriffen.

§ 3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Erstellung einer Internetseite

(1) Nach Annahme des Angebots durch den Kunden ist dieser verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen “büro für gestaltung dedering” einen Zugang auf einer Domain und dem dazugehörigen Webspace/ Server zur Verfügung zu stellen, welcher den technischen Anforderungen zur Realisierung des Projektes entsprechen muss.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von zwei Wochen nach Annahme des Angebots “büro für gestaltung dedering” alle, zur Erstellung eines Layoutvorschlags, relevanten Daten zu liefern.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, “büro für gestaltung dedering” innerhalb von zwei Wochen nach Unterbreitung der Layoutvorschläge mitzuteilen, ob die Internetseite auf der Grundlage einer der unterbreiteten Layoutvorschläge erstellt werden soll, oder ob er weitere Layoutvorschläge wünscht. Hinsichtlich der weiteren Kosten wird auf § 3 (2) verwiesen.

(4) Der Kunde ist für die Einspielung der Inhalte der Internetseite selbst verantwortlich. “büro für gestaltung dedering” übernimmt keine Haftung für die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Contents (z.B. Texte, Bilder, Logos). Es findet keine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit oder im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter durch “büro für gestaltung dedering” statt.

(4) Soweit der Kunde “büro für gestaltung dedering” mit der Einspielung der Inhalte beauftragt hat, sind “büro für gestaltung dedering” von dem Kunden die erforderlichen Contents (Texte, Bilder, Videosequenzen, Links) innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Programmierung in gängigen digitalen Formen (z.B. Word-Doc., PDF, jpeg, gif) zur Verfügung zu stellen.

§ 3.2 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

(1) Der Kunde stellt “büro für gestaltung dedering” von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

(2) “büro für gestaltung dedering” ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob hieran eventuell Rechte Dritter bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechter Dritter zu beachten, er muss über die Genehmigung zur Veröffentlichung oder Veränderung dieser Daten verfügen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an “büro für gestaltung dedering” sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. “büro für gestaltung dedering” haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung von Daten, es sei denn, dass ein Fall grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz vorliegt.

(4) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten oder sonst irgendwie gegen geltendes Recht verstoßen oder Straftatbestände erfüllen. “büro für gestaltung dedering” ist berechtigt, entsprechende Aufträge zurückzuweisen.

(5) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die genannten Bestimmungen zu erfüllen. “büro für gestaltung dedering” ist es nicht möglich, im Falle einer Intervention Dritter zu prüfen, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen könnten.

§ 3.3 Abnahme / Verzug mit der Abnahme

(1) Die Abnahme der Internetseite durch den Kunden hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Internetseite im WorldWideWeb zu erfolgen.

(2) “büro für gestaltung dedering” zeigt dem Kunden die Veröffentlichung der Internetseite im WorldWideWeb am Tage der Veröffentlichung an.

(3) Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Veröffentlichung der Internetseite im WorldWideWeb gegenüber “büro für gestaltung dedering” erklärt, dass er die Leistungen von “büro für gestaltung dedering” als nicht vertragsgemäß ablehnt.

(4) Soweit “büro für gestaltung dedering” nicht mit der Einstellung von Inhalten auf der Webseite durch den Kunden beauftragt wurde, hat die Abnahme der Internetseite innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung der Programmierung und Übermittlung der Zugangsdaten für den Testserver von “büro für gestaltung dedering” zu erfolgen.

(5) Die Abnahme nach Ziff. 4 gilt als stillschweigend erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Programmierung und Mittelung der Zugangsdaten gegenüber “büro für gestaltung dedering” erklärt, dass er die Leistungen von “büro für gestaltung dedering” als nicht vertragsgemäß ablehnt.

§ 3.4 Fälligkeit der Vergütung bei Erstellung einer Internetseite

(1) Mit Vertragsschluss wird eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages (Angebotspreises) fällig.

(2) Mit Unterbreitung der Layoutvorschläge durch “büro für gestaltung dedering” wird eine Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 25 % des Rechnungsbetrages (Angebotspreises) fällig.

(3) Mit Fertigstellung der Programmierung wird eine weitere Abschlusszahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages (Angebotspreises) fällig.

(4) Die Vergütung wird mit Abnahme der Internetseite fällig. Die bereits geleistete Vorauszahlung nach Ziff. 1 und die Abschlagszahlungen nach Ziff. 2 und Ziff. 3 werden hierauf angerechnet.

§ 4 Leistungsumfang bei Verträgen über die Pflege einer Internetseite (Wartungsverträge)

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Vertragsangebot. “büro für gestaltung dedering” nimmt eine Aktualisierung im Hinblick auf Sicherheitsupdates vor. Der Wartungsvertrag beinhaltet keine Erweiterung der bestehenden Programmierung (Erstellung neuer Module) sowie Erweiterung des Konstruktionsumfangs. Dies stellt eine zusätzlich zu vergütende Leistung dar.

4.1 Laufzeit / Kündigung bei Wartungsverträgen

(1) Die Laufzeit bei Verträgen über die Pflege von Internetseiten (Wartungsverträge) beträgt ein Jahr und beginnt mit Freischaltung der Internetseite im World-Wide-Web. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.2 Fälligkeit der Vergütung bei Wartungsverträgen

Die Vergütung bei Wartungsverträgen erfolgt nach der Wahl des Kunden jährlich oder vierteljährlich im Voraus. Der Kunde hat “büro für gestaltung dedering” bei Angebotsannahme schriftlich mitzuteilen, ob die Zahlung jährlich oder vierteljährlich erfolgen soll.

§ 5  Leistungsumfang bei Verträgen über SEO/Sema (Suchmaschinenoptimierung/ Suchmaschinenmarketing)

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Angebot. “büro für gestaltung dedering” nimmt keine Änderungen an der bestehenden Seitenprogrammierung vor. Dies stellt eine zusätzlich zu vergütende Leistung dar. “büro für gestaltung dedering” erstellt zu Projektstart und zu Projektende einen Report als Leistungsnachweis. “büro für gestaltung dedering” übernimmt keine Garantie für eine feste Position innerhalb von Suchmaschinen. 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.

(2) Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.

§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Die an “büro für gestaltung dedering” übergebenen Informationen werden vertraulich behandelt. Soweit sich “büro für gestaltung dedering” Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist finalgrafix berechtigt, die Daten dem Dritten gegenüber Offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Kunde stellt “büro für gestaltung dedering” von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Soweit Daten an “büro für gestaltung dedering” – gleich welcher Form- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an “büro für gestaltung dedering” zu übermitteln.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Berlin. Für alle sich aus den Verhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Berlin Gerichtsstand.

§ 9 Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(Stand 2015)